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OVG Saarland, 24.09.1996 - 2 R 5/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grundstück; Reihenhausgruppe; Baugrenze; Drittschützende Wirkung
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Saarland, 28.08.2018 - 2 A 158/18
Nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen - Funktionslosigkeit des Bebauungsplans
Dies belegt, dass die Eigentümer insbesondere der beiden Hausgrundstücke der privaten Beteiligten dieses Verfahrens im Sinne der Rechtsprechung in der Art einer "bodenrechtlichen Schicksalsgemeinschaft" verbunden sind, die namentlich bei Veränderungen im Bereich der vorderen straßenseitigen Freiflächen zu einer besonderen Rücksichtnahme auf die Interessen der anderen Eigentümer, hier der Kläger, an der Freihaltung dieser Flächen zwingt.(vgl. in dem Zusammenhang auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.9.1996 - 2 R 5/96 -, BRS 58 Nr. 172) Diese Intention der damals plangebenden Gemeinde S belegt der Umstand, dass auch bei den weiteren drei Grundstücken rechts beziehungsweise links am Ende des L- und des Nwegs und auch bei den entsprechenden Endgrundstücken der seitlichen Anlieger der östlich geplanten nächsten, damals noch nicht benannten Wohnstraße ("Straße M") im Bereich der dortigen Wendehämmer für die geplante Bebauung ein deutlicher - aus Sicht der Straße - Rückversprung der überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzt wurde, der die entsprechenden Freiräume und Abstände zu den sich jeweils oberhalb der Wendehämmer anschließenden Kopfgrundstücken gewährleisten sollte. - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2010 - 7 A 44/09
Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides für den Bau eines Wintergartens …
vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 24. September 1996 - 2 R 5/96 -, BRS 58 Nr. 172. - OVG Niedersachsen, 04.03.2015 - 1 LA 177/14
Baugrenze; Nachbarschutz; Vereinigungsbaulast
Das Verwaltungsgericht hat zutreffend ausgeführt, dass eine drittschützende Wirkung von Baugrenzen nur in Ausnahmefällen anzunehmen ist (vgl. zusammenfassend Senatsbeschluss v. 31.10.2007 - 1 ME 277/07 -, NdsVBl 2008, 76 = NdsRpfl. 2008, 86 = BRS 71 Nr. 172 mwN); davon geht auch die von den Klägern angeführte Entscheidung des OVG Saarlouis (Urt. v. 24.9.1996 - 2 R 5/96 -, BRS 58 Nr. 172) aus. - OVG Saarland, 05.07.2007 - 2 B 144/07
Nachbarschutz im Bereich genehmigungsfreien Bauens
Der vorliegende Fall ist auch mit dem der von dem Antragsteller in der Beschwerdebegründung genannten Entscheidung des Senats (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.9.1996 - 2 R 5/96 -, BRS 58 Nr. 172; siehe zur nachbarschützenden Wirkung einer Festsetzung von privaten Grünflächen mit Ausgleichs- und Erholungsfunktion im Umfeld ausgedehnter Wohnblöcke Beschluss vom 25.6.1998 - 2 W 3/98 -, BRS 60 Nr. 19) zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zwingend vergleichbar. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.1999 - 3 M 109/99
Überbaubare Grundstücksfläche, Baufenster
Auch nach Auffassung des OVG Saarlouis (Urt. v. 24.09.1996, 2 R 5/96, BRS 58 Nr. 172) hat die Festsetzung von Baulinien und/oder Baugrenzen in aller Regel keine unmittelbar drittschützende Wirkung.